Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll helfen, mögliche Risiken für das Unternehmen, dessen Beschäftigte oder auch der Allgemeinheit zu erkennen, Verstöße schnell aufzudecken und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden.
Die hierfür bei Brunner eingerichtete interne Meldestelle dient dazu, begründete Hinweise auf vermutliche Rechtsverletzungen oder Regelverstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) melden zu können, ohne Benachteiligungen befürchten zu müssen.
Gemeldet werden können seriöse Verdachtsfälle mit hohem Risiko gegen geltendes Recht (bspw. Straftaten) oder interne Richtlinien.
Beispiele:
Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte
Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte
Betrugsvergehen
Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung und Rassismus
Datenschutzverstöße und Sicherheit in der Informationstechnik
Verstöße gegen das Finanzrecht und Rechnungslegung
Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und Arbeitsschutz
andere hohe Risiken, z. B. Regelverstöße mit hohem Schaden für das Unternehmen und seinen Ruf
Hinweise können von Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmern und externen Stakeholdern an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: Hinweisgeber@brunner-group.com.
Das Postfach wird unter höchster Vertraulichkeit ausschließlich vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten verwaltet.
Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt so ausführlich wie möglich beschreiben. Berücksichtigen Sie die fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Nach erfolgreichem Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie unmittelbar eine Bestätigung. Der Hinweisgeberschutz-Beauftragte wird im Weiteren den Verdachtsfall sorgfältig sowie diskret prüfen und aufarbeiten. Abschließend erhalten Sie eine Rückmeldung über den Sachstand und eventuelle Folgemaßnahmen zu Ihrer Meldung.